Der Anschlag von Solingen zeigt erneut die Unzulänglichkeiten und die vielen ungelösten Problemstellungen innerhalb der Flüchtlingspolitik, oder politisch ausgedrückt, der irregulären Migration. Im Endeffekt kann es keine gute Lösung geben, weil die Gesetze unserer Gesellschaft (worauf sich unsere Werte, unsere Kultur und unser, im Vergleich zu anderen Ländern gutes und sicheres Leben stützt), weil europäische Gesetze und Abkommen, weil ethische und auch religiöse Vorgaben einen starren Rahmen setzen. Innerhalb dieses Rahmens muss man sich bewegen und stößt aber immer wieder an die Grenzen des Machbaren. Dies ist für Viele unbefriedigend.
Wovon reden wir nach Solingen? Ausgehend von einer scheinbar gescheiterten Flüchtlingspolitik mit zu vielen Migranten, massiv überlasteten Flüchtlingsämtern, zu wenig Personal bei der Verwaltung und den Polizeikräften um bereits bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen, sind wir jetzt bei Detaildebatten um Messerklingenlänge und vermehrter Abschiebung gelandet. Nichts davon löst nur im Ansatz unser Flüchtlingsproblem. Vor allem der Satz: „Wir müssen die Abschiebungen steigern“ wird auch von Politikern, Parteien und von anderen Menschen, die diesen Einzelpunkt nicht annähernd überblicken, gerne verwendet. Ich beschäftige mich schon länger mit diesem Thema und möchte einen kleinen Überblick über das Thema „Abschiebung im Dublin-Verfahren“ und die damit zusammenhängenden Problemstellungen geben.
Der Täter von Solingen unterlag dem Dublin-Verfahren. Was ist das?
Das Dublin-Verfahren dient der Zuständigkeitsbestimmung zur Durchführung des Asylverfahrens in einem EU-Mitgliedstaat. Es bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Ergibt die Prüfung durch das Dublin-Zentrum in Deutschland, dass ein anderer Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrages zuständig sein könnte, wird ein sogenanntes Übernahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtet. Flüchtlingspolitik – Das Dublin-Verfahren
Stimmt der Mitgliedstaat dem Übernahmeersuchen zu, stellt das Bundesamt die Unzulässigkeit des Asylantrages fest und ordnet die Abschiebung in den zuständigen Mitgliedstaat an. Dagegen kann die betroffen Person Klage erheben. Erst nach einer gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf aufschiebende Wirkung ist eine Überstellung möglich. Die Überstellung hat innerhalb von sechs Monaten ab Zustimmung des Mitgliedstaates zu erfolgen. Befindet sich die betroffene Person in Haft, beträgt die Überstellungsfrist 12 Monate. Ist die betroffene Person flüchtig, beträgt die Überstellungsfrist 18 Monate. Der konkrete Vollzug der Überstellung obliegt den Ausländerbehörden und der Bundespolizei, die die Planung der Überstellung durchführen. Kann die Überstellung nicht im obigen Zeitfenster durchgeführt werden, geht die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrages auf Deutschland über.
Eine Rückführung ist eine Kette, eine Folge von Entscheidungen, bei denen viele Menschen und Behörden beteiligt sind, z. B. das BAMF, die Ausländerbehörde, Landpolizei, Bundespolizei, Überstellungstrupps der Polizei, Abschiebehaftanstalten, Ärzte, Sozialarbeiter, Fluglinien und die Behörden der Zielländer. An jedem Glied in dieser Kette kann eine Abschiebung scheitern und es ist einfach nicht möglich, ein Abschiebeverfahren, das heute nicht gelingt, einfach auf morgen zu verschieben. Es gibt viele Gründe für ein Scheitern, z.B. der Flüchtling wird in der Unterkunft nicht angetroffen, es besteht eine akute Erkrankung des Flüchtlings, der Pilot des Flugzeuges weigert sich den Flüchtling an Bord zu lassen, es gibt kurzfristige rechtliche Einsprüche oder das Land zieht seine Zusage zurück. Ein anderes Problem sind die vorgegebenen Zeitfenster und Orte der Zielländer. So dürfen Rückführungen nach Bulgarien nur über den Flughafen Sofia Montag bis Donnerstag von 9-14 Uhr erfolgen. In dieser Zeit gibt es nur etwa 10 Flüge aus ganz Deutschland nach Sofia. Andere Länder nehmen, trotz der aufgestellten Regeln, einfach keine Flüchtlinge zurück.
Zurückgeführte Menschen sind keine Verbrecher. Sie sind nach der Rückführung frei und können auf verschiedene Wege wieder nach Deutschland kommen. Dann beginnt das gesamte Verfahren wieder von vorne, bei gleichem Ergebnis wieder mit einer Abschiebung. Hier ist auch eine Inhaftierung zur Sicherstellung der Abschiebung möglich.
Wie ist die Lösung für die gesamte Problematik? Die erneute Forderung nach Solingen, zumindest Straftäter nach Syrien und Afghanistan abzuschieben geht weltpolitisch einfach nicht, auch wenn Politiker jetzt im Wahlkampf damit hausieren und auch wenn jetzt öffentlichkeitswirksam ein Rückflug erfolgt ist. Mit einigen afrikanischen Ländern z.B. gibt es Abkommen für die Rückführung. Diese werden dann auch häufig in größeren Gruppen durchgeführt. Auch wenn man anerkennen muss, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren die Anzahl der Rückführungen gesteigert hat, ist das Problem eklatant und die Zahlen sind, je nach Quelle, unterschiedlich. Im März 2024 waren 232.000 Personen ausreisepflichtig, davon sind von Januar bis März 5000 Personen abgeschoben worden. Mehr gibt dieses System zum Grundproblem der irregulären Migration nicht her und ist auf keinen Fall eine Lösung dafür. Vielfach wird angeführt, die finanziellen Zuwendungen und Gesundheitssysteme für die Ausreisepflichtigen zu beschneiden. Das führt jedoch zu vielen anderen Problemen wie zunehmender Kriminalität, Vernachlässigung von Kindern und Krankheitsfällen. Eine Möglichkeit wäre sicherlich eine Begrenzung der ungezügelten Zuwanderung, das ist eine hohe – nicht nur Deutsche – sondern Europäische Aufgabe. Jeder Einzelne von uns kann jedoch zur Spannungslösung beitragen, indem wir versuchen uns um Migranten zu kümmern. In jedem Ort in unserer Gemeinde z.B. gibt es Häuser in denen Migranten untergebracht sind, häufig abgeschnitten von Deutschkursen, Ämterzugang und Einkaufsmöglichkeiten. Diese bewegen sich zwangsläufig in ihrer eigenen Kultur und unterliegen dem negativen Einfluss der einschlägigen Internetportale. Diese Menschen müssen wir quasi an die Hand nehmen, Ihnen helfen und in unser Leben mitnehmen. Das ist eine Aufgabe, die kein Staat leisten kann, aber eine Gesellschaft oder eine Stadt- oder Dorfgemeinde. Politisch wird etwas getan, wird sich auch manches verändern, aber es wird noch lange dauern, durchschlagende positive Lösungen zu erreichen.
AlbinFriedrichOT, 30.8.24