Für Migration gibt es vielen Gründe. Politische und soziale Konflikte, Kriege, die demographische Entwicklung im Land, Unterdrückung, Armut und Klimawandel tragen dazu bei. Migration heißt, dass Menschen von einem Ort weggehen und sich woanders niederlassen wollen. Bei den Migrationsursachen unterscheidet man zwischen Push-Faktoren (Gründe warum die Menschen ihr Land verlassen) und Pull-Faktoren (Attraktive Bedingungen in einem Aufnahmeland, wodurch die Menschen angezogen werden).
Push-Faktoren sind Verfolgungen im Land wegen der Volksgruppenzugehörigkeit, Religion, Rassismus, Krieg, Gewalt, Verfolgungen, demographischer Wandel mit vielen jungen Menschen und wenigen Arbeitsplätzen, eine hohe Arbeitslosenquote, Naturkatastrophen und Klimawandel. Man rechnet damit, dass bis zum Jahr 2050 eine Milliarde Menschen von umweltbedingter Migration betroffen sind.
Pull-Faktoren sind die höheren Löhne, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, Lebensstandard, Bildung und Sicherheit.
Da jetzt schon Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind, oder migrieren um zu arbeiten, sind in der EU verbesserte und raschere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem notwendig. Nicht immer lässt sich sauber trennen, wer als Migrant oder als Schutzsuchender einzuordnen ist.
Das Recht, Schutz vor Verfolgung zu erhalten und nicht in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, ist in Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes, im EU-Recht, in der Europäischen Menschrechtskonvention und in zahlreichen weiteren menschenrechtlichen Verträgen verankert. Damit einhergehen das Recht auf Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Dies sind bestehende Gesetze und da zu viele Menschen in unser Rechts- und Gesellschaftssystem drängen, aus welchen Gründen auch immer, muss der Anspruch darauf möglichst schnell und effektiv abgeklärt werden. Wenn die Menschen, nach Durchlaufen des Asylverfahrens, hierbleiben dürfen, müssen sie möglichst schnell integriert und dem Arbeitsmarkt zugeführt werden. Dies kann bei uns deutlich verbessert werden, da es in anderen Ländern auch gelingt. Die Menschen, die nicht hierbleiben dürfen, sollten das Land wieder verlassen, doch auch dies ist aus ethischen Gründen nicht immer sauber durchzuführen.
Tatsache ist, Deutschland braucht eine Reduzierung der ungesteuerten Zuwanderung, gleichzeitig aber bedroht der eklatante Mangel an Arbeitskräften unsere Gesellschaftsstruktur. Man schätzt, dass 400000 – 1 Million Zuwanderer gebraucht werden, um die Lücken an Arbeitern zu schließen die schon da sind oder demnächst durch das Rentenalter der Babybommer entstehen. Bis 2035 werden 5 Millionen Beschäftigte mehr in Rente gehen als junge Menschen nachkommen. Die Menschen, die zu uns kommen sind natürlich nicht alle gleich Facharbeiter, aber es werden auch genügend Arbeiter gebraucht, die keinen Hochschulabschluss brauchen oder in der Gastronomie oder auf dem Bau. Man stelle sich nur den immer weiter zunehmenden Bedarf an Pflegekräften in Krankenhäusern oder in den Altenheimen vor.
Die primäre Motivation der Migranten ist nicht unseren Arbeitsmarkt zu füllen, weil Arbeitskräfte fehlen, sondern die Menschen müssen ihr Land aus obigen Gründen verlassen. Und hier müssen diese Menschen abgeholt werden. Sie brauchen am Anfang Führung, Sprachkurse und Ausbildung im Arbeitssektor. Dies ist genau das, was investiert werden muss, so wie auch die jungen Menschen bei uns eine Ausbildung erhalten. Es ist eine Investition in die Zukunft. Sobald diese Menschen dann arbeiten, zahlen sie in unsere Rentenversicherung und unsere Krankenversicherungen ein. Der Vorteil ist, dass ein Großteil der Migranten junge Menschen sind, die noch lange in unser System einzahlen können.
Die Zeiten ändern sich gerade massiv. Immer mehr Menschen studieren, gehen später in den Arbeitsprozess und die 4-Tagewoche wird sich in der gesamten EU durchsetzen. Die Geburtenrate (Zahl, die angibt, wie viele Geburten statistisch gesehen auf eine Frau im gebärfähigen Alter kommen), liegt in den meisten Industrieländern unter 2 und in Deutschland bei ca. 1,5. Das bedeutet, dass die Bevölkerung ohne Zuwanderung sinkt. Um die Bevölkerung auf dem Niveau stabil zu halten, wäre eine Geburtenrate von 2,3 notwendig. Somit ist eine Zuwanderung absolut notwendig, um schweren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Für Deutschland wären dies circa 500.000 Zuwanderer pro Jahr und da diese oft nicht alleine kommen, ist ein Bedarf von 1 Million Zuwanderer/Jahr notwendig.
Zurzeit beziehen in Deutschland 4 Millioen Menschen Bürgergeld. Dies kostet 40 Milliarden Euro. Davon haben 2.5 Millionen Menschen keinen deutschen Pass
Ausländerinnen und Ausländer, die aus humanitären Gründen nach Deutschland kommen, kurz gesagt alle geflüchteten Menschen, sind Schutzsuchende. Die Begriffe Flüchtling, Asylbewerber oder Asylberechtigter beschreiben im Ausländer- und Asylrecht nur bestimmte Gruppen der Schutzsuchenden.
Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF), durchgeführt. Für die Unterbringung und soziale Betreuung Asylsuchender sind die Bundesländer zuständig. Grundsätzlich kann nur solchen Personen eine Asylberechtigung bzw. der Flüchtlingsstatus zugesprochen werden, die „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (Art.1A Nr. 2 GFK) verfolgt werden. Wenn sie dann in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung sind, erhalten sie einen Ankuftsnachweis. Hiermit haben sie im Falle ihrer Bedürftigkeit einen Anspruch auf Unterstützung und der Aufenthalt im Bundesgebiet ist gestattet mit vorläufigem Bleiberecht.
Man unterscheidet:
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus:
Asylbewerber sind Schutzsuchende mit noch offenem Schutzstatus. Sie durchlaufen ein Asylverfahren und über ihren Antrag wurde noch nicht entschieden.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus:
Neben dem Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a des Grundgesetzes gibt es drei weitere Schutzformen, die im Asylverfahren vergeben werden können:
- Der Flüchlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, es besteht das Recht auf Familiennachzug
- Subsidiärer Schutz: für Personen, die weder Anspruch auf Asyl noch einen Flüchtlingsstatus haben, aber denen im Herkunftsland existenzielle Gefahren drohen. Diese haben nur ein eingeschränktes Recht auf Familiennachzug
- Abschiebeverbot: wird erteilt, wenn eine Rückführung eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Es gibt kein Recht auf Familiennachzug
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus
Ihr Antrag auf Asyl wurde abgelehnt oder sie müssen Deutschland aus anderen Gründen verlassen. Sie sind ausreisepflichtig.
Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber können auch eine Duldung erhalten, wenn sie eine Berufsausbildung durchführen, ihren Lebensunterhalt sichern, gut integriert sind oder auch wenn sie gesundheitlich nicht reisefähig sind. Die Duldung ist immer befristet.
Asylberechtigte und ausländische Staatsangehörige, denen ein Flüchtlingsstatus zugesprochen wurde, erhalten zunächst eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, die auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Nach fünf Jahren – in Ausnahmen auch schon nach drei Jahren – kann eine Niederlassungserlaubnis, also ein unbefristeter Aufenthaltstitel, ausgestellt werden, sofern bestimmte Integrationsleistungen wie Deutschkenntnisse und eine weitgehend selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts erfüllt werden. Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, erhalten zunächst eine für ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis, die sie auch zum Arbeiten berechtigt. Frühestens nach fünf Jahren können sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies gilt auch für Personen, denen ein Abschiebungsverbot erteilt wurde. Sie dürfen zunächst für ein Jahr in Deutschland bleiben und mit Erlaubnis der Ausländerbehörde auch arbeiten. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich.
Flüchtlinge, deren Erst- oder Folgeanträge abgelehnt werden, müssen Deutschland verlassen. Von Januar bis Ende Oktober 2023 wurden 13.512 Menschen aus Deutschland abgeschoben, im gesamten Jahr 2022 waren es 12.945 Abschiebungen gewesen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrierte 2023 bis einschließlich September 233.744 Erstanträge auf Asyl – das ist eine Zunahme um rund 51 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, die meisten aus Syrien und Afghanistan. Davon wurden etwa 71% der Menschen Schutz zugesprochen. Hinzu kommen rund 1,1 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge, die in Deutschland leben und keinen Asylantrag stellen müssen. Laut Städte- und Gemeindebund stoßen inzwischen viele Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten an ihre Grenzen.
Zunehmend werden Kontingentlösungen favorisiert, wobei eine bestimmte Menge an Migranten aufgenommen werden soll. Dies ist allerdings nicht praktikabel, solange es das individuelle Recht auf Asyl gibt. Aufgrund der geltenden humanitären Verpflichtungen kann man Menschen nicht abweisen, auch wenn eine bestimmte Zahl erreicht worden ist. Allerdings sollen nun abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden. Aber: Vier von fünf der als ausreisepflichtig erfassten Flüchtlinge verfügen über eine Duldung, sie können – zumeist aus humanitären oder rechtlichen Gründen – gar nicht abgeschoben werden. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt 304.308 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, davon 248.145 mit einer Duldung. Herkunftsstaaten nehmen die Geflüchteten zum Teil auch nicht zurück. Und schon an fehlenden Reisedokumenten können Abschiebungen scheitern.
In diesem Zusammenhang wird auch die Liste sicherer Herkunftsländer erweitert. Asylbewerber aus solchen Ländern können schneller und leichter abgeschoben werden, ihre Anträge gelten als „offensichtlich unbegründet“.
Ob Schutzsuchende arbeiten dürfen und Sozialleistungen erhalten, hängt von ihrem jeweiligen Status ab. Asylberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, dürfen grundsätzlich arbeiten. Sie haben damit auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Asylbewerber und Geduldete benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss einer Beschäftigung in der Regel zustimmen.
AlbinFriedrichot231225